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Rechte und Pflichten

Allgemeines
Die Sportschützen TV-Häslach sind eine Abteilung des Turnverein Häslach 1905 e.V.. Aus diesem Grund gelten für die Mitglieder der Sportschützen die:

  • Vereinssatzung/Geschäftsordnung des TV Häslach
  • jeweiligen Beschlüsse der Hauptversammlungen
  • Abteilungssatzung
  • Beschlüsse der Sportschützen Abteilungsversammlung

Als Sportschützen sind wir Mitglied im Deutschen Schützenbund und damit automatisch in den Württembergischen Landessportbund integriert. Durch diese Mitgliedschaft gilt zusätzlich die Sportordnung des DSB in der aktuellen Ausgabe.

Die Strukturebene sieht wie folgt aus:

  • Schützenabteilung Häslach
  • Schützenkreis Gau Uhland
  • Schützenbezirk Neckar
  • Württembergischer Schützenverband (WSV)
  • Deutscher Schützenbund (DSB)

Rechte
Jedes Mitglied der Sportschützenabteilung kann seinen Schiesssport nach der aktuell gültigen Sportordnung des Deutschen Schützenbundes auf den Schiessständen des Vereines ausüben. Die Stände müssen für die entsprechenden Disziplinen zugelassen sein. Auskunft darüber gibt der Oberschützenmeister.

Regelungen

  • Es gibt derzeit keine zeitlichen Regelung, wann welche Disziplin geschossen werden darf (KK, Grosskaliber, usw.). Es gehört deshalb zum guten miteinander, dass die zu schiessenden Disziplinen auf den 25/50 Meter Schiessständen abgesprochen werden.
  • Störungen oder Beschädigungen an der Schiessanlage (auch Teile davon) sind umgehend dem Oberschützenmeister zu melden. Für Beschädigungen kann der Verursacher haftbar gemacht werden.
  • Gastschützen haben für ihre mitgebrachten Waffen die entsprechende Berechtigung (WBK) vorzulegen.
  • Jeder Schütze hat nach seinem schiessen die Schiessanlage zu reinigen. Abfälle sind (sortenrein) in die aufgestellten Behältnisse zu entsorgen. Noch verwendbare Schiessscheiben sind von dem Schützen abzukleben und in den entsprechenden Regalen einzulagern.

Rechtsvorschriften

Für jede Person die mit Waffen umgeht, gilt das Waffengesetz in der aktuellen Fassung.

 

® Jürgen Walker

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